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JarodRussell

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Wednesday, 29. February 2012, 14:32

Zitat von »quattrofever«


@JarodRussell: Dein Argument ist natürlich nicht von der Hand zu weisen, für derartige Dinge gibt es meiner Meinung nach aber eine allgemeine Betriebserlaubnis oder eben den TÜV. Wenn jemand die Motorkennfelder ändert ist dies natürlich nicht zulässig ohne eine neue Abnahme, genauso wie eine Tieferlegung nicht legal ist, so lange diese nicht in die Papiere eingetragen ist oder eine TÜV Abnahme vorhanden ist. Ich bin mir bewusst (und das sollte es jedem sein), dass ich keine Änderung an meinem Fahrzeug vornehmen darf ohne dies nicht in irgend einer Art und Weise abnehmen zu lassen oder mich zu vergewissern, dass es salopp ausgedrückt "regelkonform" ist.
Die Herstellergarantie geht mit baulichen Veränderungen eh verloren, warum nicht auch bei elektronischen Veränderungen. Ich habe damit kein Problem, es muss nur jedem bewusst sein, was er tut und die Verantwortung dafür übernehmen.
Trotzdem oder genau aus diesen Gründen ist es Audi aber auch nicht erlaubt diese Dinge
einfach wieder zurück zu ändern ohne Absprache mit mir. Es ist und
bleibt mein Eigentum egal was Software oder technischer Fortschritt für Möglichkeiten bietet (beidseitig).


Ich glaube, hier scheiden sich die Geister. Es ist zwar Dein Eigentum, aber in die Systemfunktionalität darfst Du nicht eingreifen, auch wenn es Dein Eigentum ist, weil dann eben die Betriebserlaubnis erlischt. Das, was br403 da passiert ist, ist halt eben ein gutes Beispiel für die Problematik, die heute und in Zukunft noch mehr bei Eingriffen in Einzelsysteme, blüht. Man kann nicht mehr nachvollziehen, wie welches System auf der Softwareseite mit anderen vernetzt ist und Audi hat ein gutes Recht daran, dass es a) niemand erfährt (Stichwort Betriebsgeheimnis) und b) Dir auch nicht gestattet, das Fahrzeug unter diesen Parametern zu betreiben. Die Verantwortung nach Garantieverlust zu übernehmen ist sicherlich richtig, aber juristisch ist das einfach für den Hersteller ein viel zu großes Risiko. Vor allem eben in den USA.

BMWs mit Onlinefunktion senden ja schon seit einigen Jahren Telemetriedaten über die Belastung des Motors an Server zurück. Salopp gesagt: Knallst Du immer mit Vollgas kalt durch die Gegend und willst dann Garantie oder Kulanz in Anspruch nehmen, kann nach Analyse der Daten auch mal abgelehnt werden, weil Du entsprechend damit umgegangen bist. Ich sehe das durchaus auch sehr kritisch...das führt nämlich dahin, dass der Hersteller uns als Kunden nur noch dann Produkthaftung gewährt, wenn wir uns an seine Vorgaben halten und das geht auch meiner Meinung nach zu weit.

br403

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Mittwoch, 29. Februar 2012, 14:33

Ja, vielleicht kann das jemand verschieben, ist ja ein interessantes Thema.
Nein, wir konnten das Problem sogar reproduzieren und ein anderer User auf MT hat auch davon berichtet. Ob dies ein Fehlverhalten war kann ich nicht sagen, aber mir hat es gezeigt das man da sehr vorsichtig sein muss.

Paramedic_LU

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Mittwoch, 29. Februar 2012, 14:37

Kann man machen. Unter welchem Titel denn?
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TheRingThing

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Mittwoch, 29. Februar 2012, 14:58

Kann man machen. Unter welchem Titel denn?


"Eigenmächtige Änderungen von Audi Werkstätten"

quattrofever

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Mittwoch, 29. Februar 2012, 15:24

Na dann können wir ja doch weiterdiskutieren. :)

@br403: Bezüglich der Codierungen muss man eh vorsichtig sein, da sich dort immer mehr verändert von Steuergerät zu Steuergerät aber ein solcher Zusammenhang ist schon sehr interessant. Dass die Hersteller genau derartige Veränderungen unterbinden wollen, wäre aus meiner Sicht auch in Ordnung.

@JarodRussell: Der Zusammenhang des Garantieanspruchs ist wirklich sehr komplex und ich kann die Hersteller schon verstehen, dass sie alles unternehmen um "mutwillige Zerstörung" von der Garantie auszuschließen. Das BMW bei seinen Kunden bereits so vorgeht wusste ich gar nicht und macht das ganze Thema auch sehr interessant. Wer weiß wie weit das Sammeln der Daten geht. Ggf. wäre damit ja sogar ein Sammeln des Fahrprofils inklusive GPS Daten möglich und dann würde es definitiv zu weit in die Privatsphäre eindringen. Ich sehe da schon riesige Diskussionen und wahrscheinlich auch Gerichtsverhandlungen auf uns zukommen zwischen Kunden und Herstellern. Nicht umsonst gibt es Firmen, die in der IT-Sicherheit beides versuchen zu verhindern, zum einen den unerlaubten Zugriff auf Steuergeräte vom Kunden zum anderen aber auch das unerlaubte Sammeln von Daten des Kunden vom Hersteller.
Trotzdem gibt es aus meiner Sicht immernoch das Eigentumsrecht und so lange ich rechtsgültig mein Fahrzeug tiefer lege, ist es dem Hersteller aus meiner Sicht nicht erlaubt dies rückgängig zu machen. Dies tut er bei meinem A3 mit anderen Federn ja auch nicht und wo ist da der Unterschied?

@TRT:
Den Vorschlag finde ich super

Grüße,
quattrofever
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TheRingThing

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Mittwoch, 29. Februar 2012, 15:49

Mal ein paar Worte zu Änderungen:

Klar kann ich den Hersteller verstehen, das er Änderungen nicht gerne sieht.
Wenn doch welche gemacht wurden, wird dann mit der Garantie extrem herumgezickt.
Das hätte insoweit seine Berechtigung, wenn bei der Änderung gepfuscht wurde.

Es hat aber keinerlei Berechtigung, wenn Änderungen professionell vorgenommen wurden.

Nehmen wir mal die Tieferlegung:

Wie die meisten wohl wissen, muss nach einer Tieferlegung, die Fahrwerksgeometrie was Spur und Sturz betrifft,
der Tieferlegung angepasst werden.
Dazu gibt es gewisse Grenzbereiche innerhalb derer man sich auch auf die Herstellertoleranzen bezogen bewegen kann.

Wer seinen Bagger so tief legt, das die Achsen vorne an den Stabis schruppen, der hat es übertrieben.
Wenn der Hersteller dann eine Garantie verweigert, hat er damit sicher recht.

Gehen wir aber von den freigegeben Toleranzen aus, von professionellen Materialien, TÜV abgenommener Fahrwerkskomponenten,
sauberer Umsetztung / Montage und der folgenden Fahrwerksvermessung und Einstellung, dann sollte es mit der Garantie
der weiteren Anbauteile (Getriebe, Differential, Achsträger...etc.pp.) eigentlich klappen.

Leider sind viele Markenwerkstätten beim Anblick von sauber durchgeführten Tuningmaßnahmen, genauso planlos
wie ein chinesischer Großeunuch hinter einer gewissen rückwärtig entblößten und gebückten Labersuffragette.

quattrofever

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Mittwoch, 29. Februar 2012, 16:14

Ich wüsste auch gar nicht wo man die Grenze ziehen sollte, wenn man dem Hersteller erlaubt gewisse Änderungen am Fahrzeug wieder rückgängig machen zu können.
Dürfen die von älteren Personen gerne verwendeten Sitzauflagen wieder herausgenommen werden, weil man dadurch vielleicht zu nah am Airbag sitzt oder erhöhte rutschgefahr auf dem Sitz vorhanden ist?
Darf der Hersteller einen ausgetauschten Schaltknauf wieder gegen seinen originalen austauschen, da die Mitarbeiter keine Fremdfabrikate anfassen dürfen? Wenn ja, muss dann jedes Bauteil Fahrzeug bezogen identifiziert werden, so dass ich mir auch keinen Schaltknauf aus einem ähnlichen Fahrzeug einbauen darf?
Darf man dann vielleicht zukünftig nicht mal mehr Räder fahren, die nicht auch bei der Auslieferung auf dem Auto waren?

Ich sehe es wie TRT, vernünftig ausgeführte Arbeiten, die auch eine TÜV Abnahme haben, dürfen vom Hersteller nicht "geahndet" werden bzw. rückgängig gemacht werden.
Bezüglich der Garantie sehe ich es dann noch einmal schwieriger, da man bei einem anderen Dämpfungsverhalten ja auch auf höhere Belastungen der Bauteile schließen könnte und dementsprechend die Garantie ablehnen könnte. Aber seien wir mal ehrlich, das sind von den Herstellern einfach nur Ausreden, um die Garantie umgehen zu können, da sie selber wissen, dass ihre Autos nicht perfekt sind und so viel Geld wie möglich sparen wollen. Keiner kann ein Fahrzeug so genau bauen, dass er 100% weiß, dass innerhalb der ersten zwei Jahre kein Fehler auftritt, genauso kann keiner mit Sicherheit sagen ob eine Änderung sich negativ oder positiv auswirken würde.
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Mittwoch, 29. Februar 2012, 16:23

Bei technisch abgenommenen Umbauten, sprich mit Gutachten, sehe ich da auch kein Problem. Das macht der Hersteller ja auch mit.

Wenn ich das richtig verstanden habe, hast Du aber die Luftfederung durch das VCDS geändert und das ist eben etwas, was sich ausserhalb der Parameter bewegt. Damit greifst Du auf einer Ebene in das System ein, die nicht durch den TÜV überwacht wird und die wiederum durch Audi vielleicht auf lange Sicht hin nicht vorgesehen ist, weil es das Fahrverhalten in bestimmten Grenzfällen vielleicht doch negativ beeinflusst. Das wissen wir aber alle nicht und da liegt eben der Hase im Pfeffer. Hier muss der Hersteller alleine schon aus Sicherheitsgründen absolutes Hoheitsrecht behalten. Denn Du änderst damit ja die Randbedingungen, die der konstruktiven und technischen Auslegung vielleicht zu Grunde liegen, Effekte unbekannt.

Wie gesagt: TÜV, Gutachten, alles kein Thema, aber wenn Leute in die Programmierung von Steuergeräten mehr oder weniger eigenmächtig eingreifen, dann wird es brenzlig und da ist der Hersteller eigentlich in der Pflicht, das zu unterbinden alleine schon, um die Sicherheit zu gewährleisten. Nicht die eigene, sondern die der anderen Verkehrsteilnehmer. Könnte ja auch sein, dass jemand da deutlich weiter geht mit dem Tieferlegen als Du es z.B. gemacht hast und dann kann daraus ein Problem entstehen.

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Mittwoch, 29. Februar 2012, 16:36

Das sehe ich in meinem persönlichen Fall nicht so wie du. Deshalb habe ich die oben angegebenen Werte angegeben, dass man sieht, dass ich meinen A6 zu der Zeit nicht arg tiefergelegt hatte. Beim Nachmessen der von Audi vorgegebenen Werte ist nämlich herausgekommen, dass mein A6 vorne 15mm und hinten 10mm zu hoch war, deshalb sah mein A6 auch ungewöhnlich hoch aus und ich habe ihn tieferlegen wollen. Mit den 15mm und 10mm habe ich meinen A6 sogar legaler programmiert, da ich ihn damit in den auch von Audi vorgesehenen Bereich eingestellt habe. (In diesen Baujahren gab es häufiger das Problem von zu hohen Fahrzeugen, da damals aufgrund zu weniger Erfahrung oft vergessen wurde, die AAS richtig einzumessen und anzupassen. Wegen vieler Kundenbeschwerden wurde dies ab 2006 besser ausgeführt)
Somit hatte ich eigentlich das Fahrzeug legalisiert und Audi es wieder außerhalb des legalen Bereichs gebracht.

Unabhängig davon, was wäre denn wenn ich den A6 maximal tiefergelegt hätte und würde dies vom TÜV eintragen lassen, was möglich ist. Dies will ich bei meinem A6 eventuell noch machen lassen. Darf Audi dann meinen A6 auch noch zurückprogrammieren, trotz offizieller Abnahme? Ich denke nicht und ich würde es auch nicht wollen, wie gesagt, so lange mich vorher jemand fragt ist das völlig in Ordnung wenn ich dazu meine Zustimmung gebe, ansonsten aber bitte alles so lassen, wie ich das Fahrzeug abgegeben habe.

Nicht das mal ein Hersteller von einem Fahrzeug die Folierung abzieht nur weil die Originalfarbe mal eine andere war. ;)
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Mittwoch, 29. Februar 2012, 16:54

Das sind jetzt aber zwei unabhängige Dinge.
Wenn Audi was verbockt, dann stehen die dafür im Zweifelsfall auch gerade.
Das Argument, Du hättest das ja damit im Prinzip erst richtig gemacht ist in dem Fall reiner Zufall ;)

Aber das Problem ist nicht, was Du da gemacht hast, sondern dass Du es überhaupt gemacht hast. Das ist der Haken an der Geschichte. Ich sage ja auch nicht, dass die Tieferlegung um die von Dir genannten Werte kritisch ist, das weiss ich nicht und kann ich ohne die Kenntnis der technischen Auslegung nicht beurteilen. Fakt ist aber: Du hättest problemlos auch noch ganz andere Werte eintragen können und da kann man nun mal nicht sagen: 10mm sind okay, 20 aber nicht mehr. Da braucht es eine Grundsatzregel und die lautet eben: Tieferlegung = Änderung an der Werksprogrammierung -> n.i.O.

Hast Du eine Einzelabnahme machen lassen, dann wird Dir das bescheinigt. Klar. Das musst Du dem KD normalerweise aber auch bei der Auftragsannahme sagen. Dafür gibt es extra Felder in dem Formular beim :) Damit dokumentieren die das auch für ihre Unterlagen, dass das Fahrzeug an der Stelle eine Änderung hat und die werden ganz sicher dann auch eine Parameteranpassung in dem Datensatz vornehmen, der bei Audi liegt und Dir jetzt zuletzt Deine Änderung überschrieben hat. Das ist eben der Weg den man gehen muss, wenn man das so haben will.

Die Folierung wird Dir nicht abgezogen, es sei denn, sie ist nicht für den Strassenverkehr zulässig, da gibt es ja nun auch gewisse Grenzen ;)

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Mittwoch, 29. Februar 2012, 18:34

Das Problem ist doch die fehlende Information des Kunden.Und daran erkennbar die Achtung fremden Eigentums.Wieder einmal mehr wird die Ignoranz der Werkstätten scheinbar vom Hersteller unterstützt.Für die Aufrechterhaltung der Fahrzeug ABE ist nunmal der Halter zuständig.

Für mich ist jedenfalls klar,daß man auch mit weniger Firelefanz im Auto leben kann,entsprechend werde ich zur gegebenen
Zeit auch mit der Grundausstattung einer Marke und den Zubehör/preisen verfahren,läuft doch beim Kauf wie bei der Wartung nur auf Geldmacherei hinaus.

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Mittwoch, 29. Februar 2012, 20:16

http://www.autozeitung.de/aktuelles-heft…zeitung-06-2012 Ist wohl kein Orginalbild aber man sieht schon das ihm die Voll-LED Scheinwerfer nicht schlecht stehen.:))sollen wohl zu einem späteren Zeitpunkt erhältlich sein!

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Donnerstag, 1. März 2012, 08:57

@JarodRussell: Ich verstehe nicht, warum du einen Unterschied siehst in einer Tieferlegung bei der ich neue Federn verbaue und in der Tieferlegung mittels Steuergerät. Es gibt genauso die Möglichkeit die AAS mit Hilfe eines Zusatzsteuergerätes tiefer zu legen, dies bieten oder boten zeitweise Tuningfirmen an. Wäre das aus deiner Sicht dann legal? Es macht doch überhaupt keinen Unterschied wie ich mein Fahrzeug tiefer lege und nur weil ich ein Luftfahrwerk habe und dies lediglich über die Software machen kann, darf ich dieses Fahrzeug nicht tiefer legen in deinen Augen, meinen A3 der aber Stahlfedern hat, da darf ich es. Das macht für mich überhaupt keinen Sinn. Entweder man darf Veränderungen am Fahrzeug vornehmen, die dann natürlich auch vom TÜV abgenommen werden müssen, oder man darf es generell nicht. In dem einen Fall darf man es, da es mit Muskelkraft umgebaut wird und in dem anderen Fall darf ich es nicht, da ich es mit Gehirnschmalz und Software umgestellt habe ist doch nicht logisch. Ich bin mir nicht wirklich sicher wo du die Trennung machst. Baue ich mir z.B. das Sport Luftfahrwerk vom A8 ein, dann wäre es wieder in Ordnung? (vor allem, da es von der Hardware eigentlich nichts anderes ist und es sich im Grunde genauso nur um ein Softwaretuning handelt, nur eben dann mit den A8 Teilenummern)
Meiner Meinung nach müssen alle vom TÜV abgenommenen Änderungen am Fahrzeug erlaubt sein (egal ob über Software oder Hardware) und daran darf der Hersteller nichts ändern, da es mein Eigentum ist.
Dein Hinweis, dass die Einstellung von mir "Zufall" war, dass ignoriere ich einfach mal, da ich in dieser Hinsicht weiß was ich tue, im Gegensatz zu Audi, die beim Umstellen nicht wussten was sie getan haben. Genau mit deren Änderung war das Fahrwerk nämlich außerhalb des Bereichs, der eigentlich vorgesehen und wahrscheinlich vom TÜV abgenommen war. Das Audi dies verbockt hatte, lag wie ich schon geschrieben habe daran, dass in den ersten Baujahren einfach theoretische Referenzwerte programmiert wurden und die Toleranzen beim Einbau nicht beachtet wurden. Man hätte die AAS "kalibrieren" müssen, dass sie eben auf den gemessenen Vorgabewerten eingestellt ist und nicht auf den theoretischen Werten im STG. Diese Werte sind aber bei Fahrzeugen der ersten Baujahre fälschlicherweise bei Audi hinterlegt und wenn man an eine Werkstatt gerät, die nicht weiß, dass man beim Einstellen der AAS die entsprechenden Werte an den Rädern messen und dementsprechend wieder anpassen muss, dann entsteht eben genau das Problem wie bei meinem A6.
Mich würde wirklich mal interessieren wo du die Grenze der Änderungen ziehst die erlaubt sind, kannst du dies ggf. noch einmal erläutern. Dazu würde mich auch die genaue Begründung von dir interessieren.

@earlgrey: Das sehe ich genauso wie du. Die Hersteller versuchen immer mehr Profit zu machen und wollen daher mehr in die Autos stopfen. Dass BMW das Fahrprofil der Kunden ausliest hat ja auch keinen anderen Grund als sich aus den Garantieansprüchen zu stehlen um im Endeffekt noch mehr Gewinn zu machen.

Beim Kauf eines Autos muss man sich wohl wirklich wieder auf das Wesentliche konzentrieren und nicht diesen vielen Firlefanz drumherum kaufen. Als Autonarr ist es natürlich schwierig, da es so viele schöne Dinge gibt, die einem ja auch das Leben erleichtern und so viel Spaß machen.
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Thursday, 1. March 2012, 10:34

@Quattro
Wenn du in deinen A3 andere Federn verbaust, dann haben die entweder eine ABE oder du musst die eintragen lassen. Niemand sagt das du das nicht darfst.
Da du die Spur eingestellt haben wolltest und das direkt bei einem AUDI Zentrum ... nun das die für ihre Arbeiten ihre Anweisungen haben wie das zu machen ist ... daran hat die Werkstatt sich nur gehalten.
Das die es "hochschrauben" müssen ... Pech - ist wohl die Vorgehensweise bei dem Fahrwerk und woher sollen die den auch Wissen, dass du per VCDS herumgespielt hast?
Das hat Audi nicht vorgesehen und hat in dem Fall die Standardeinstellung für das FW eingestellt. Jetzt wirst du sagen ... war aber tiefer, aber vielleicht hat sich wieder was geändert?
Und auch mal daran gedacht, dass die sich evtl gedacht haben könnten UPS, was da passiert? Der ist aber tief ??? Korrigieren wir das lieber einmal.

Bei deinem A6 war es halt nicht vorgesehen, dass du das Fahrwerk einfach mal so verstellen kannst wie bei den neueren mit Drive Select oder wie das bei Audi heißt.
Und wie gesagt auch wenn ich mich wiederhole ... selber schuld ! du hast es denen verschwiegen also woher sollen die wissen das du das gemacht hast und überhaupt konntest?
Nicht jeder Audi Besitzer hat ein VCDS daheim.

Und nur ne Frage ... Hast du Apple Geräte im Haus?
Wenn ja ! Dann würde ich die Füße still halten und mich nicht beschweren was mir ein Hersteller vorschreibt was ich den mit meinem Eigentum machen darf und zu lassen habe ...

JarodRussell

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Thursday, 1. March 2012, 11:51

@quattrofever:
Ich werde es versuchen, so kurz wie möglich zu erklären, worum es mir geht.
Dein Beispiel ist eigentlich genau das Richtige dafür. In dem Falle, dass Du Federn austauschst, baust Du ja nun mal auch Teile ein, die eine gültige ABE haben und damit technisch gewährleistet ist, dass das Fahrzeug in seiner Gesamtheit als auch die Federn als Austauschteil keinerlei Gefahrenquelle darstellen oder z.B. im Falle der Federn aus reiner Lumpigkeit bei der Herstellung oder Auslegung kaputt gehen. Dafür steht der TÜV bzw. der Hersteller mit dem TÜV-geprüften Siegel in Form der ABE ein. Somit stellt das alles auch kein Problem dar. Natürlich gibt es auch Federn, die nicht TÜV-konform sind. Würdest Du die einbauen oder Deine Hand dafür ins Feuer legen, dass die technisch einwandfrei sind?

Jetzt übertrage diese beiden Varianten mal auf Deine Luftfederung. Im Falle einer TÜV-Abnahme wäre die Tieferlegung der Luftfedern ja technisch geprüft und für i.O. bestätigt worden. Ich bezweifle aber, dass der TÜV das mit dem System so einfach macht.
In Deinem Fall hast Du eigenmächtig und ohne technische Gewährleistung der weiteren Funktion in das System eingegriffen und eine Änderung durchgeführt, die so - jetzt mal rein technisch betrachtet - in der Auslegungsphase Deiner Federelemente vielleicht gar nicht vorgesehen war. Daher erlischt in dem Moment eigentlich streng genommen die Typprüfung bzw. die ABE, die aus dieser Prüfung hervorgeht. Diese Prüfung muss jeder Hersteller mit seinen Fahrzeugen machen lassen und nur innerhalb der dort definierten Parameter ist die ABE eines Fahrzeugs gültig. Der Federaustausch von dem oben genannten Fall stellt eine technische Änderung mit Absegnung einer Ergänzung zu dieser Gesamtfahrzeug-ABE dar, die in dem Teilegutachten vom TÜV bestätigt ist.
Ich sage ja nicht, dass Du nicht wüsstest, was Du da machst, aber Du hast nun mal auch nicht dem Konstrukteur und dem Versuchsingenieur über die Schulter geschaut, mit welchen Parametern das System sauber funktioniert hat und mit welchen nicht. Ein Eingriff in diese Parameter ist also so gesehen ziemlich kritisch. Ich gehe - aus eigener Erfahrung - nicht davon aus, dass die von Dir gemachte Tieferlegung kritisch sein könnte - aber Du musst den Gedanken da deutlich weiter spannen: So wie Du das gemacht hast, haben vielleicht andere Spezialspezialisten die Schraube deutlich fester angezogen und deutlich mehr tiefergelegt oder was auch immer für einen Unfug gemacht. Und daher muss Audi da schlicht und ergreifend so handeln. Ihre Typengenehmigung seitens des KBA verlangt das von ihnen schon, um die ABE des Gesamtfahrzeugs zu gewährleisten, denn sonst wird denen gewaltig auf die Finger gehauen.

Natürlich ist das DEIN Eigentum, aber solange Du Dich damit im öffentlichen Raum bewegst, gelten Gesetze und Regeln für den Betrieb des Fahrzeugs, die eben auch an die Parameter des Systems der Fahrzeugelektronik in Form der ABE gebunden sind und diese zu umgehen stellt eben einen Verstoß dagegen dar und da muss Audi eingreifen. Zumindest solange, bis Du ein offiziell beglaubigtes Zertifikat über die technische Unbedenklichkeit für diese eine Änderung beibringst (Einzelabnahme mit genau der Einstellung der Federung, für jede andere gilt die wieder nicht). Solange Du mit dem Auto nur auf Deinem Hof herumfährst, kannst Du tun und lassen was Du willst (auch das nur bis zu einer gewissen Grenze -> Öl, Benzin und co. sowie Waschen ist natürlich zum Schutz der Allgemeinheit verboten).

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Thursday, 1. March 2012, 13:28

@JarodRussell: Vielen Dank für deine Erläuterung, ich denke dich jetzt auch etwas besser zu verstehen. Demnach wäre aber auch mit einer TÜV Abnahme alles i.O., egal ob Hardware oder Software geändert wird. Ich bin eh mal gespannt, was beim nächsten Service passiert, da ich nun ein ganz anderes AAS-STG verbaut habe. Wobei ich dies wenn möglich bei Audi hinterlegen lassen möchte und dann wenn möglich gleich mit meinen neuesten Parametern (ich glaube aber dass dies nicht funktioniert, da die nur auf Standardwerte zugreifen). Wobei ich ganz ehrlich bin, dass mir der Punkt, dass ich zuvor nicht gefragt wurde immernoch missfällt aber gut, dass hatte ich ja schneller wieder umgestellt als wir hier schon diskutieren. :)
(die optische PDC z.B. geht bei mir nach jedem Service verloren, dass schiebe ich aber auf ein MMI Update, dass ich selbst durchgeführt habe, der neue Stand wird aber von Audi nicht übernommen)

@Pende: Mit dem folgenden Satz von dir bin ich nicht ganz einverstanden:"selber schuld ! du hast es denen verschwiegen also woher sollen die wissen das du das gemacht hast und überhaupt konntest? Nicht jeder Audi Besitzer hat ein VCDS daheim."
Ich bin in diesem Autohaus schon lange Kunde, unter anderem habe ich dort vor längerer Zeit meine Steuerkette machen lassen. Dies kam aber erst dazu nachdem ich mehrmals mit denen diskutiert hatte und zusätzlich mit Hilfe meines VCDS nachweisen konnte, dass meine Werte außerhalb des Soll sind. Die Werkstatt weiß also, dass ich so etwas besitze und damit auch etwas an meinen Fahrzeugen mache, da ich denen schon häufiger Fehler vorgelegt habe, aufgrund dessen etwas überprüft wurde. Zudem habe ich die Tieferlegung nie verschwiegen. Ganz im Gegenteil, genau über das Thema haben wir sogar gesprochen. Gut etwas ausfüllen und unterschreiben musste ich diesbezüglich nicht aber gewusst haben sie es.
Im Übrigen habe ich auch keine Apple Geräte bei mir im Einsatz, wobei das aber andere Gründe hat,...., entschuldigung, dass stimmt nur zum Teil, ich habe mal bei einem Preisausschreiben einen Ipod Nano gewonnen, der liegt allerdings nur im Schrank.

Was insgesamt an dem ganzen Thema Tieferlegung mit VCDS dann doch gegen eure Argumente spricht ist, dass Audi diesen Service teilweise sogar selbst angeboten hat aber ich glaube damit kommen wir dann auch zu weit.

Vielen Dank für die Diskussion, ich fand es interessant.

Grüße,
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Thursday, 1. March 2012, 15:19

Wenn ich das überlesen hatte das du dem AH das mitgeteilt hast. Sorry!
Du sagtest aber auch, dass die dein A6 online gebracht haben und dann hat halt der Computer nachgeprüft und dein Auto halt auf Werkseinstellung zurückgebracht was deine Federung anging.
Und das wohl auch nur wegen der Spureinstellsache.
Ob du nun guter Kunde bist und VCDS hast, dass weiß dein AH, aber die AUDI Online-Anbindung wohl nicht. Die setzt ja auch deine optische PDC zurück.
Ich geh mal schlichtweg davon aus, dass die im AH das nicht einmal gemerkt haben, dass dein A6 nun höher ist.

Wenn Audi den Service anbietet? Warum hast du es dann nicht darüber gemacht?

Bei Appel wollte ich eher auf iPhone und iPad hinaus. Hier wird einem nämlich auch vorgegeben wie man diese Hardware zu benutzen hat und was man damit darf.

earlgrey

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Thursday, 1. March 2012, 15:32

Ich sehe schon , das Autohaus als Erfüllungsgehilfe von Recht und Ordnung.
Wie gesagt,Information des Kunden ,und gut wärs gewesen,sogar eine Aufwertung des Ansehens des AZ.

BTT: der neue A3 SB soll einen längeren Radstand als der 3-T bekommen,also doch etwas mehr Kombi /Avant? Und insgesamt
14 cm länger als bisher ? Stimmt das so ? Oder habe ich es etwa hier übersehen ?

quattrofever

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Donnerstag, 1. März 2012, 15:38

Kein Problem, ich hatte es anfangs gar nicht erwähnt ob ich es Ihnen mitgeteilt habe oder nicht und es stimmt schon, denen ist das gar nicht aufgefallen, ist ja auch klar, da sie das Aussehen meines Autos nicht so kennen wie ich, dem es sofort auffällt. Das macht das ganze aber wieder etwas schlimmer, da sie anscheinend gar nicht wissen, was mit der Verbindung zu Audi und den Veränderungen der Daten für die AAS passiert bzw. was sie selbst damit bewirken.

Bei Audi habe ich es nicht machen lassen, da es dort etwas kostet und ich es umsonst machen konnte. Natürlich wollte ich dies beim ersten Mal auch einfach mal ausprobieren, es kam da eben alles zusammen.

EDIT: @earlgrey: Das stimmt es wird zwei Längen beim neuen A3 geben. Dabei wird der Dreitürer und das Cabrio die kürzere Länge nutzen und die Limousine und der Sportback nutzen dann die längere Variante (ich hoffe da jetzt aus dem Kopf nichts vertauscht zu haben).
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Psychedelic

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Friday, 2. March 2012, 15:27

Interessantes Thema, das hab ich die letzten Tage ganz überlesen. 8| :D

Bezüglich Hersteller und Garantie:
Der Hersteller gibt die Garantie auf das Produkt (Auto), in dem Zustand wie es am Auslieferungstag da stand. Es kann nicht verlangt werden das der Hersteller weiterhin seine Garantien gibt, wenn XYZ geändert wurde. Glaube kaum das jemand von euch ein Auto kaufen möchte was über 100% teurer ist als Vergleichsmodelle, nur weil der Hersteller jedes erdenkliche Änderungszenario druchgekaut hat und es in in seine Garantieleistungen mit aufgenommen hat.
Es macht keinen Unterschied ob per Mausklick wo ein Bit per Computer geändert wurde oder mit einem Knarrensatz und viel Kraftaufwand etwas umgeschraubt wird, ist Beides eine Änderung.

Ob wie bei dem Beispiel vom A6 mit Luftfederung die Werkstatt ohne Rücksprache mit dem Kunden eine Änderung vornehmen darf. Meiner Ansicht nach NEIN! Von einer kompetenten Werkstatt hätte ich verlangt das sie einen Anruf tätigen, dem Kunden das Szenario erklären und im Zustimmung bitten.

Zum Thema Sicherheitsbedenken beim Bluetooth-Stöpsel vom aktuellen VAS Diagnosegerät. Das ist absolut übertrieben. Die aktuellen Karren müßen irgend wann sowieso an die Diagnosekiste und ist somit, egal ob über Funk oder Kabel, zwangsweise dann mit der FAZIT-Datenbank (oder welche Datenbank auch immer vom Hersteller) verbunden.
Glaube kaum das sich ein böser böser Hacker bei einer großen Audiwerkstatt im Gebüsch versteckt, nur um die Bluetoothverbindungen aufzuzeichnen um eventuelle interessante Daten wie Fahrgestellnummern und Wegfahrsperrencodes zu ernten. Dazu sind die Autos von Audi in meinen Augen zu Wertlos das sich das auszahlen würde.

Der ganze MMI-Schmarrn im Auto..... dahin geht leider nunmal der Trend, das sieht man auch schön an den Smartphones...... Lätschnbuch (Facebook) läßt grüßen und es findet sich auch sehr bald als APP im MMI so manchen Autos.
Googleearth, Microsoft Windows Automotive und sonstige bekannte Produkte haben bereits viele Fahrzeuge verbaut. Nur erkennt man es als Benutzer nicht, denn man hat als Produkt ein Auto gekauft und kein Windows mit Räder. ;)
Wer es will soll es sich kaufen, wer nicht soll weiterhin die Möglichkeit haben es nicht mitkaufen zu müssen (aufgezwängt zu bekommen). Wäre selbst auch kein Freund von Datenansammlung im Auto.

Wir werden bald überflutet mit technischen Schnickschnack, daß das Bewegen des Fahrzeugs in meinen Augen schon bald zur Nebensache wird.
Die Generation von Autofahrern die lieber dem Klang ihres Motor lauschen, an der Tankstelle die Kraftstoffsorte am Geruch wählen, sich auch mal die Finger beim Reifenwechsel selbst dreckig machen, wird immer geringer und von der Wirtschaft verdrängt. Wir zählen inzwischen schon bald zu einer aussterbenden Art. ;(



Grüße,
Psychedelic
Wer Hubraum sät, wird Leistung ernten !

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Paramedic_LU (02.03.2012)