Sie sind nicht angemeldet.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Der Audi A3 3.2 quattro, das größte Audi A3 Forum des 250PS starken Audi A3 VR6 3.2 + S3/RS3. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

Paramedic_LU

Steuerketten-Querulant

  • »Paramedic_LU« ist männlich
  • »Paramedic_LU« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 47 507

Registrierungsdatum: 21. Mai 2004

Aktuelles Auto: Audi A3 3.2

Postleitzahl: 67459

Wohnort: Böhl-Iggelheim

Danksagungen: 2211 / 1318

  • Nachricht senden

1

Sunday, 1. May 2005, 13:45

Urteil: Fahrverbot kann nur in Ausnahmefällen aufgehoben werden

Ein gerichtlich verhängtes Fahrverbot für Raser kann nur in seltenen Ausnahmefällen aufgehoben oder verkürzt werden. Das geht aus einem am Dienstag (17.8.) bekannt gewordenen Beschluss des Koblenzer Oberlandesgerichtes (OLG) hervor

Demnach kann es Ausnahmen nur bei einer "außergewöhnlichen Härte"w ie etwa beim drohenden Verlust der beruflichen Existenz geben (Az.: 2 Ss 15/04).

Das OLG forderte nach der Beschwerde einer Staatsanwaltschaft ein Amtsgericht auf, bei einem Autofahrer zu prüfen, ob er bei einem Fahrverbot seine Arbeit verlöre. Andernfalls könne dies nicht verkürzt werden. Der Mann hatte auf einer Autobahn die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 67 km/h überschritten. Die Bußgeldstelle setzte eine Geldbuße von 345 Euro und ein Fahrverbot von zwei Monaten fest. Der Fahrer legte Widerspruch ein: Er sei beruflich auf den Führerschein angewiesen. Das Amtsgericht hatte ein Einsehen: Es halbierte das Fahrverbot auf einen Monat und verdoppelte zum Ausgleich die Geldbuße.

Das Oberlandesgericht machte diesen in der Praxis häufigen "Handel" aber nicht mit. Ein Autofahrer müsse bei einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung den Denkzettel tatsächlich spüren, betonten die Koblenzer Richter. Bloße berufliche Nachteile oder Unannehmlichkeiten reichten für eine Verkürzung des Fahrverbots nicht aus.
A3 3.2 quattro mauritiusblau seit 16.9.03
+ AUDI-Werkstuning 8087 seit Juni 2007

[customized] - NWT powered by Custom-Chips (Engineering by Stefan - Powered by Zoran)
VCDS Ross-Tech HEX+CAN USB







Öl-Finder für VW und Audi Fahrzeuge und die Übersicht der derzeit empfehlenswerten Öle und mein Blog Baubericht BK-117 B2 Christoph 53