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Paramedic_LU

Steuerketten-Querulant

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Sonntag, 1. Mai 2005, 12:58

Massenkarambolage -Wer zahlt, wenn's kracht?

Die Durchschnittsgeschwindigkeit auf deutschen Autobahnen beträgt zwischen 130 und 150 Kilometer pro Stunde und dass zum Teil auch bei Nebel. Manche schaffen sogar 180 km/h! Wie viele Polizeivideo beweisen. Die Bilanz einer der größten Massenkarambolagen auf der A 8 im September 1998 mit insgesamt 108 Fahrzeugen: 5 Tote, 88 Verletzte und ein Gesamtsachschaden von knapp 1 Million Euro. Brennende Fahrzeuge mussten gelöscht, Menschen aus dem Auto geschweißt werden.

Die Rettungs- und Bergungsarbeiten haben bei einer Massenkarambolage absolute Priorität. Nicht zu vermeiden ist, dass die notwendige Rekonstruktion eines solchen Massenunfalls dadurch deutlich schwieriger wird. Denn die Autos müssen verschoben werden, um die Verletzten und auch die Toten bergen zu können. Dadurch wird das ganze Bild verändert. Das ist hinterher für die Polizei und den Gutachter schwierig, denn für die Rekonstruktion ist jede kleinste Spur von Bedeutung. Insbesondere spielt die Zuordnung der Fahrzeuge anhand der Farben eine wichtige Rolle. Wenn zum Beispiel 30 Fahrzeuge mit je 6 Farbspuren in einen Unfall verwickelt sind, dann ist es schon sehr schwierig festzustellen, wer mit wem kollidiert hat, wer hat wen aufgeschoben, wer war zuerst da? Alles Fragen, die für jede einzelne Schadensregulierung beantwortet werden müssen. Wer hatte Schuld an dem Unfall, wer muss wem welchen Schaden ersetzen?

Im Normalfall haftet bei einem Auffahrunfall der Auffahrende. Bei Massenunfällen aber ist die Schadensregulierung immer problematisch. Deshalb hat der Gesamtverband der deutschen Versicherer entschieden, dass in solchen Fällen nur eine Versicherung sämtliche Schäden in einem vereinfachten Verfahren abwickelt.

Ein Massenunfall ist danach immer dann gegeben, wenn mehr als 50 Fahrzeuge in den Unfall verwickelt sind. Dann gibt es diese gemeinsame Regulierung Bei 20 bis 49 Fahrzeugen gibt es die nur, wenn der Unfall schwer aufklärbar ist, und unter 20 Fahrzeugen gilt immer die normale Schadensregulierung nach Sach- und Rechtslage.

Beim Grundprinzip dieser vereinfachten Schadensabwicklung wird davon ausgegangen, dass jeder der bei einem solchen Massenunfall beteiligt ist, für das Unfallgeschehen in irgendeiner Art und Weise mitverantwortlich ist. Sei es er ist so schnell gefahren oder er hat den Sicherheitsabstand nicht eingehalten ist Grundannahme. Das heißt, jeder Unfallbeteiligte ist bei einem Massenunfall Täter und Opfer zugleich. Deshalb wird in der Regel der eigene Heckschaden ersetzt, der Frontschaden muss selber bezahlt werden. Der Vorteil für den Autofahrer ist, dass der Schadenfreiheitsrabatt in der Haftpflichtversicherung dadurch bei dieser Regelung nicht verloren geht.

Allerdings gibt es keinen Zwang, an dieser vereinfachten Sonderregulierung teilzunehmen. Für jeden ist ein voller Schadensersatz möglich, wenn er denn beweisen kann, dass er zum Beispiel auf den Vordermann aufgeschoben wurde. Zu bedenken sind aber die teilweise sehr hohen Gutachterkosten und ein gewisses Prozessrisiko.

Alles in allem hat die Sonderregulierung viele Vorteile, zum Beispiel die Abwicklung durch nur eine Versicherung und dadurch eine schnelle und unbürokratische Hilfe für die Betroffenen, allerdings meist mit einem Eigenanteil.

Der Geschädigte soll sich nach so einem Unfall zuerst an Schadenregulierer wenden, der die gesamte Sache abwickelt. Wer das ist, erfährt er von der zuständigen Polizei, die den Unfall aufgenommen hat. Dann muss er seine Ansprüche geltend machen, oder wenn er der Meinung ist unschuldig zu sein, dies dem Schadenregulierer mitzuteilen, damit dieser Schadenersatzansprüche abwehren kann.

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