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Sebi65

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Montag, 23. August 2010, 19:11

Servus earlgrey,
was ist denn dass für eine sch... Aktion der VPI-VÜ :thumbdown:
Kenne den Beamten aus meiner aktiven Zeit als Schleppwagenfahrer X(
Sollte alles eingetragen sein und vom TÜV abgesegnet mach dir mal keine Sorgen.
So wie es bei dir aussieht wird der Staat Bayern für deine Kosten ( Schleppung, TÜV-Gutachten) aufkommen :rolleyes:
Der betreffende Beamte wird dann eine schlechte Bewertung in seine Akte bekommen :thumbsup:
Leider ist es so wenn der Beamte meint die AGA ist zu laut, kann er das KFZ sicherstellen lassen und demTÜV in der KFZ Verwahrstelle vorführen lassen X(

Sebi 65
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earlgrey

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22

Montag, 23. August 2010, 20:57

Richard ,ich danke Dir!

earlgrey

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23

Wednesday, 25. August 2010, 20:50

So.habe heute den Wagen abholen können.Knackpunkt ist Geräuschgutachten,Standgeräusch geht so,Fahrgeräusch wohl durch Ansaug-
geräusch zu laut.Damit ist die Betriebserlaubnis erloschen und muß neu beantragt werden.Wäre die Kombi nicht nur durch ABE bzw TÜV-
Prüfung geprüft gewesen sondern auch in die Papiere übertragen gewesen,dann hätte man die Kombi weiterfahren können,aber NUR
wenn Lautstärke gepasst hätte. Dem war nicht so,zu einer Neuerlangung wäre das alte ,damals zulässige Gutachten ,nicht mehr
zulässig,das aktuelle Gutachten schließt die Kombi aus.Auch bei zu lautem Serienteilen wäre alles genauso gelaufen.
Abgesehn von Ärger und Zeit:
Kosten bisher 27,45 € für Rückbau Luftfilter , morgen wohl ca 60-70 € TÜV Vorführung wegen der Auflagen,dann kommt noch die
Zulassungsstelle mit wohl auch so 60€. Immerhin sind wir der Verwahrstelle entkommen ohne etwas löhnen zu müssen.
Bisher keine Ahnung was Verwarnungs/Bußgeld bedeutet und wer die Abschleppkosten sowie das Gutachten zahlen muß.Mit Anwalt
über ADAC Verkehrsrechtschutz habe ich schon gesprochen,wir warten das AKtenzeichen ab und entscheiden dann die Weiterungen.

Es bleibt der fade Beigeschmack von Willkür und auch der Verdacht,daß die Polizei mit Abschlepper und auch Gutachter zwecks
Arbeits/Lohnbeschaffung zusammenarbeiten könnte. Die Verhältnismäßigkeit sehe ich nicht gewahrt,man hätte auch sagen können,
das Ding ist zu laut ,schmeiß den Mist raus ,Original rein ,28 € alles vorbei.

Irgendwie sehe ich in der Polizei aber jetzt nicht mehr den Freund und Helfer,das Pendel geht jetzt doch mehr zur Wegelagerei !

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »earlgrey« (25. August 2010, 20:52)


Sebi65

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24

Thursday, 26. August 2010, 07:02

Es bleibt der fade Beigeschmack von Willkür und auch der Verdacht,daß die Polizei mit Abschlepper und auch Gutachter zwecks
Arbeits/Lohnbeschaffung zusammenarbeiten

Oha, gaaaaaaanz dünnes Eis earlgrey. :thumbdown:
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Race-Hugo

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Thursday, 26. August 2010, 10:10

... aber nicht ganz an der Realität vorbei.
Mein Cousin arbeitet bei dem Trachtenverein in Berlin. Da bekomme ich schon so einiges Internes mit. :thumbdown:

earlgrey

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Thursday, 26. August 2010, 12:41

Hallo Richard ,habe ja nicht gesagt ,daß es so ist. Man darf aber auf Gedanken kommen,und die sind frei.
R.

earlgrey

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Friday, 22. April 2011, 21:01

So ,nach 8 Monaten wurde bei einer Verhandlung dem TÜVler mit dem Gutachten geglaubt,daß man die erhöhte Lautstärke
auch unabhängig von den inzwischen zwei stattgefunden Hauptuntersuchungen hätte selber bemerken müssen.Die Bemerkung
des Gerichtes ,daß es bei Aufrechterhaltung des Widerspruchs gegen den Bußgeldbescheid auch "teuerer werden könnte"
(sinngemäß),veranlasste den ADAC Rechtsschutz,den Widerspruch zurückzunehmen.Damit wird der Bescheid von ca 825€
(incl Abschleppen und Gutachten) rechtskräftig.Im Moment stellt es sich so dar,daß meine Tochter einen Flensburgpunkt
bei ca 90 € Bußgeld zahlen muß,der Rest wird wohl -aber nur auf Antrag- von der Vers. übernommen. Natürlich hatte ich auch noch knapp 100€ für Rückrüstung,TÜV und Zulassungsstelle gezahlt vor 8 Mon.
Mich stört nicht mal so sehr das Bußgeld ,aber die Unverhältnismäßigkeit. Ein Serienfahrzeug mit kaputtem Auspuff
würde ja wohl kaum "sichergestellt zur Beweissicherung" werden ,bei verrostetem Auspuff mit Loch würde auch keiner auf
die Idee kommen (hoffentlich) ,diesen Defekt per Geräuschmessungsgutachten zu beweisen.
Es ist das Gefühl ,ausgeliefert zu sein,auch ein Richter ,der nicht auf die formale Legalität eingeht, hinterlässt ja nur
den Eindruck,daß es sich nicht lohnt ,die Vorschriften einzuhalten .Dazu hatte ich meine Kinder eigentlich immer angehalten,es war ja auch alles TÜV vorgeführt und eingetragen.

Nun ist es natürlich nicht so schlimm ,daß das Ganze nicht auch was Gutes hätte,meine Tochter hat sich jetzt einen
A3 1,8 T S-Line 3-T gekauft ,gehört also jetzt irgendwie auch zur Gemeinde.
Nachtrag: wie ich jetzt über die EG-Betriebserlaubnis meiner BN-Pipes denke....naja...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »earlgrey« (22. April 2011, 21:03)


coolhard

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Saturday, 23. April 2011, 09:32

Rainer,
manchmal versteht man Entscheidungen nur schwer.

Hätte ich nicht gedacht, dass es tatsächlich so ausgeht
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Saturday, 23. April 2011, 10:58

Ja ja unsere Justiz.

Da kannst oft ein Ei drüber hauen :(

Da fragt man sich echt......
SQ5Plus 3,o TDI 8)


Race-Hugo

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Saturday, 23. April 2011, 14:34

Ich habe, bei der Geschichte, etwas den Faden verloren. Aber:

1. ABE oder EG-BE bezieht sich immer auf ein Fahrzeug im Serienzustand bzw. in dem Zustand der im Gutachten beschrieben ist.
Ist also fast immer ungültig.

2. Eine Untersuchung / Gutachten nach StVZO ist eine "Momentuntersuchung". Bezieht sich also auf den Stand, im Moment der Untersuchung.
Kann also z.B. nach Verlassen der Untersuchungsstätte hinfällig sein.

Somit haben die Ordnungsbehörden leider freien Lauf zur begrenzten Willkür. :(
Einzig die Verhältnismäßigkeit der Mittel wäre anzweifelungsfähig.

OsCaR32

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Saturday, 23. April 2011, 15:51

Leider fällt mir dazu nur der abgegriffene Spruch ein:
Coram iudice et in alto mari sumus in manu dei.
(Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand.)

earlgrey

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Saturday, 23. April 2011, 21:25

@OsCaR32 : Du sagst es ! Deswegen auch jetzt egal,meine Tochter sammelt ja keine Punkte.Aber zusammen mit mir Erfahrung.
@ Race-Hugo: die AGA hatte eine EG Betriebserlaubnis ohne Einschränkungen,war montiert.Dann LuFi mit Gutachten
(ohne Beschränkungen zu der Zeit,später mit neuem Gutachten nur ohne gleichzeitige SonderAGA) TÜV vorgeführt und
entsprechend dem vorliegenden Gutachten eingetragen,selbst die gewünschte Dämmmatte der Motorhaube wurde zur
Vorführung montiert.Deswegen auch bei 2 folgenden Hauptuntersuchungen keine Probleme.

Also: abgehakt als Erfahrung,vielleicht kann man bei BN-Pipe meine AGA leiser machen...mal fragen.Leistung hat sie ja eh nicht gebracht.

Ericc

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Saturday, 23. April 2011, 23:28

Hi
Ging mir mit meinem alten A3 8L ähnlich.
Auto gekauft, noch beim Händler stehend ( nicht angemeldet ) Edelst. AGA, Pilz und diwerse Sachen eingebaut zum TÜV, eingetragen und gefahren.
bei der 4 Hu plötzlich keine zulassung mehr , ich muste entweder AGA (orig hatte ich nicht mehr ) oder Pilz zurückbauen da eine neue ABE die Kombi ausschloss.
Zum glück hatt mich kein Freund und Helfer aus dem Verkehr gezogen.
Bei der Tochter von earlgrey hätte mann doch auch eine Auflage machen können inerhalb einer wo. den zurückgebauten wagen nochmals vorzuführen.
Der Gedankengang mit Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen liegt doch recht nahe.
Mfg

Zaunkoenig

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Sunday, 24. April 2011, 12:17

Hallo Earlgrey,

leider ist das oft so mit der Behörderwillkür.
Habe da auch schon sehr schlechte Erfahrung gemacht, nachdem ich mit meinem totalserienmäßigen 3.2V6 ein Behördenfahrzeug links liegen gelassen habe.
Die zwei aus dem Trachtenverein waren total aus dem Häuschen, da wäre alles dran getunt - besonders die Motorleistung (grins)
Meiner Argumentation, ist alles von der Stange, wurde nicht geglaubt.
Aber wie schon oben erwähnt, die dürfen sich kostenlos geirren. Leider zieht da kein Joker.

Ärger Dich nicht.
Gruß
Zaunkönig
S3 Sportbacke

Passat

Was der Passat spart, wird mit dem S3 verballert ;-)

vasquez

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Tuesday, 26. April 2011, 12:54

Vor einiger Zeit hörte ich eine ganz ähnliche Geschichte:

… der Besitzer eines Subarus (nein, nicht ich!) kommt nach Hause. Hoftor auf, Auto auf den Hof, Werkstatthallentor auf, Auto rein, zurück zum Hoftor, Hoftor zu – auf einmal steht die Polizei da und meint das Auto wäre zu laut und womöglich illegal getunt. Da Gefahr in Verzug sei, wollen sie das Auto sicherstellen, sowie Leistung und Lautstärke messen.

Bei Subarus nicht ganz einfach, einerseits kann man den Allradantrieb nicht deaktivieren, andererseits liegen die Autos oft recht tief – mag nicht jeder Prüfstand. Die Polizei spielt sich mächtig auf, doch der Subaru-Besitzer weis sich zu helfen, es wird ein Anwalt aus dem Bett geklingelt. Ein großes Tohuwabohu beginnt, Auto soll zum Prüfstand, kommt dort auch an, nur paßt es nicht auf den Prüfstand …

… ich hielt die Geschichte damals für merkwürdig. Ich mache fast immer sehr positive Erfahrungen mit der Polizei. Meistens kann man mit der Polizei reden und kleinere Ärgernisse flott aus dem Weg schaffen. Wenn ich mal angehalten werde, dann sind die eher an dem Auto interessiert und schauen sich wohlwollend alles an – "Chicker Reiskocher". :)

Doch das was ich hier lese, erinnert mich an die Geschichte von dem CD-Rohlingen im Auto und der Hausdurchsuchung weil Gefahr in Verzug. Wer nicht glauben will, das ein paar Rohlinge im Auto Polizei und Gericht zu einer Hausdurchsuchung motivieren können - http://www.youtube.com/watch?v=HR0T2bpdItw.

vasquez

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Tuesday, 25. February 2014, 07:33

... und das hier ist nun durch gar nichts mehr zu übertreffen:

http://www.heise.de/tp/artikel/41/41063/1.html